Wohn-Riester Vor- und Nachteile - DM GmbH Wirtschaftsdienste

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Wohn-Riester Vor- und Nachteile

Informationen


Vorteil Wohn-Riester

  • Sie profitieren weit vor Ihrem Rentenalter von der Riester-Förderung. Gefördert werden Kauf, Bau bzw. die Finanzierung, Ablösung, Umschuldung. Eigentumsähnliche oder lebenslange Wohnrechte werden voll gefördert.

  • Bestehende Riester Rentenverträge können genutzt werden, um Kapital zu entnehmen. Das Kapital dient dem Bau,- Kauf bzw. Finanzierung, der Ablösung oder Umschuldung. Und das egal, ob Riester-Banksparplan, Riester-Fondssparplan oder Riester-Rentenversicherung.

  • Wenn Sie dem Wohnförderkonto Geld entnehmen ist es wie Eigenkapital. Weniger Kredit, weniger Zinbelastung.

  • Mit einem Riester-Bausparvertrag verkürzen Sie am Ende die Dauer der Tilgung oder den Tilgungsanteil. Vorausgesetzt, der Wohn-Riester Vertrag dient direkt der eigenen Immobilie.

  • Wohn-Riesterverträge laufen auch nach der Kapitalentnahme weiter und können weiter zum sparen dienen.

  • Zinsvorteile können zu einem Teil später auch die Kosten dämpfen, wenn eine riesterschädliche Verwendung durch Vermietung usw. eintritt.


Nachteile Wohn-Riester

  • Wohnriester bewirkt keine direkte zusätzliche Geldzahlung während Ihrer Rente. Ganz im Gegenteil. Während die "normale Riesterrente" ab Rentenbeginn voll versteuert wird, damit behalten Sie einen größten Teil der Riesterrente, so müssen Sie für den bis zu Ihrem 85. Lebensjahr berechneten fiktiven Wert Ihrer Rente Steuern zahlen, obwohl Sie keine Rente erhalten. Die Rente ist Ihr Haus´, Ihre Wohnung, das Wohnrecht oder anderes.

  • Ausländische Immobilien werden nicht gefördert.

  • Deutsche Ferienwohnungen werden nicht gefördert.

  • Das Geld kann nicht für Renovierung eingesetzt werden.

  • Schädlich ist auch der Tod eines Förderberechtigten vor seinem 85. Lebensjahr, es sei denn, der überlebende Ehegatte setzt die Selbstnutzung und Versteuerung der Immobilie fort. Andernfalls wird die Steuerschuld der letzten Steuererklärung des Erblassers zugerechnet.

  • Wird die Immoblien verkauft bzw. aufgegeben, z.B. vermietet, dann ist der noch nicht versteuerte und erhaltene Anteil der Förderung zurückzuzahlen. Das läßt sich umgehen:

    - durch die Einzahlung des geförderten Kapitalanteils vom Verkaufserlös in eine beliebige Riester Rente,
    - bei nachgewiesener beruflicher Notwendigkeit, durch die Vermietung beschränkt auf die Zeit der beruflichen Abwesenheit und
      die Wideraufnahme der Selbstnutzung (Hauptwohnsitz usw.) spätestens zum 67. Lebensjahr oder
    - durch die erneute Investition innerhalb von 4 Jahren wieder in selbstgenutztes Wohneigentum.
    Mit diesen Bedingungen bleibt die Förderung erhalten.

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